Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule Vom 23. Juni 2005
Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg
in eine durch die für das Schulwesen zuständige
Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule
Vom 23. Juni 2005
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Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel IV des Gesetzes zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz) vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule vom 23. Juni 2005 | 01.08.2005 |
§ 1 - Zielsetzung | 01.08.2005 |
§ 2 - Personal- und Sachmittelübergang | 01.08.2005 |
§ 1 Zielsetzung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wird die Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule umgewandelt.
§ 2 Personal- und Sachmittelübergang
(1) Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte des Bezirks Reinickendorf an, die der Schulfarm Insel Scharfenberg zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht.
(2) Die in der Schulfarm Insel Scharfenberg vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über.
(3) Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
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