SchulFIScharfUmwG BE
DE - Landesrecht Berlin

Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule Vom 23. Juni 2005

Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg
in eine durch die für das Schulwesen zuständige
Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule
Vom 23. Juni 2005
*
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel IV des Gesetzes zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz) vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule vom 23. Juni 200501.08.2005
§ 1 - Zielsetzung01.08.2005
§ 2 - Personal- und Sachmittelübergang01.08.2005

§ 1 Zielsetzung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wird die Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule umgewandelt.

§ 2 Personal- und Sachmittelübergang

(1) Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte des Bezirks Reinickendorf an, die der Schulfarm Insel Scharfenberg zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht.
(2) Die in der Schulfarm Insel Scharfenberg vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über.
(3) Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
Markierungen
Leseansicht