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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) Vom 11. Juli 2006

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung
    eines gemeinsamen Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts
    Berlin-Brandenburg (SFBB)
    Vom 11. Juli 2006
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) vom 11. Juli 200622.07.2006
    Eingangsformel22.07.2006
    Artikel I - Zustimmung zum Staatsvertrag22.07.2006
    Artikel II - Inkrafttreten22.07.2006
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel I Zustimmung zum Staatsvertrag

    (1) Dem am 22. Mai 2006 unterzeichneten
    Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB)
    wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    Artikel II Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
    Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Berlin, den 11. Juli 2006
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Walter Momper
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Klaus Wowereit
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