Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Vom 5. Juni 2012
Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL
Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Vom 5. Juni 2012
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder vom 5. Juni 2012 | 17.06.2012 |
Eingangsformel | 17.06.2012 |
§ 1 | 17.06.2012 |
§ 2 | 17.06.2012 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem am 15. Dezember 2011 und 19. Januar 2012 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 5. Juni 2012
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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