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DE - Landesrecht Berlin

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 21. Februar 2017

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen
Vom 21. Februar 2017
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen vom 21. Februar 201708.03.2017
Eingangsformel08.03.2017
§ 108.03.2017
§ 208.03.2017
§ 308.03.2017
Auf Grund des § 1 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), das durch Artikel II des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBl. S. 90) geändert worden ist, verordnet mit Zustimmung der Bezirke Mitte und Pankow der Senat:

§ 1

Die Grenze des Bezirks Mitte gegen den Bezirk Pankow wird im Bereich des Mauerparks wie folgt geändert:
Die Flurstücke 313, 384, 385, 386 und 387 der Gemarkung Wedding, Flur 92, mit den Flächen 60 626 m
² , 152 m ² , 1 699 m
² , 203 m ² und 7 676 m
² werden dem Bezirk Pankow zugeordnet.

§ 2

Die Vermessungsämter der von den Grenzänderungen betroffenen Bezirke haben die in
§ 1 bezeichneten Grenzen kartenmäßig dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Sie ist beim Landesarchiv zur kostenfreien Ansicht für jedermann niedergelegt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 21. Februar 2017
Der Senat von Berlin
Michael Müller Regierender Bürgermeister Andreas Geisel Senator für Inneres und Sport
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