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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zur Änderungbesoldungs- undpersonalvertretungsrechtlicher Regelungen im Polizeibereich Vom 21. Juni 2018

    Gesetz zur Änderungbesoldungs- undpersonalvertretungsrechtlicher Regelungen im Polizeibereich
    Vom 21. Juni 2018
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zur Änderungbesoldungs- undpersonalvertretungsrechtlicher Regelungen im Polizeibereich vom 21. Juni 201801.07.2018
    Eingangsformel01.07.2018
    Artikel 1 - Änderung des Landesbesoldungsgesetzes01.07.2018
    Artikel 2 - Änderung des Personalvertretungsgesetzes01.07.2018
    Artikel 3 - Überleitung01.07.2018
    Artikel 4 - Inkrafttreten01.07.2018
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

    [Änderungsanweisungen zum
    Landesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160; 2005 S. 463).]

    Artikel 2 Änderung des Personalvertretungsgesetzes

    [Änderungsanweisungen zum
    Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GVBl. S. 337; 1995 S. 24).]

    Artikel 3 Überleitung

    (1) Der am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der Funktion des Direktors beim Polizeipräsidenten als Leiter der Direktion Einsatz befindliche Beamte wird in die Besoldungsgruppe B 3 übergeleitet und führt die Amtsbezeichnung „Erster Direktor beim Polizeipräsidenten“ mit dem Funktionszusatz „als Leiter der Direktion Einsatz“.
    (2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die bisherige Dienststelle „Behördenleitung“ zur Dienststelle „Polizeipräsidium“ im Sinne des
    Personalvertretungsgesetzes und die bisherige Dienststelle „Zentrale Serviceeinheit“ zur Dienststelle „Polizeiakademie“ im Sinne des
    Personalvertretungsgesetzes . Unbeschadet der allgemeinen Regelungen des
    Personalvertretungsgesetzes erfolgt allein auf Grund des Inkrafttretens dieses Gesetzes keine Neuwahl von Personalräten.

    Artikel 4 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    Berlin, den 21. Juni 2018
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Ralf Wieland
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Michael Müller
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