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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 17. Juni 1992

Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit
der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung
Vom 17. Juni 1992
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung vom 17. Juni 199228.06.1992
Eingangsformel28.06.1992
Artikel I28.06.1992
Artikel II28.06.1992
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

(1) Dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung
vom 8. November 1991 wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen
wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Eberhard Diepgen
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