Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder Vom 19. Januar 1993
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben
des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Vom 19. Januar 1993
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 19. Januar 1993 | 05.02.1993 |
Eingangsformel | 05.02.1993 |
Entsprechend
§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 189) wird bekannt gemacht, daß das vorgenannte
Abkommen
, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 1992 S. 190, gemäß seinem
Artikel 4 Abs. 4
für das Land Berlin am 9. September 1992 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 19. Januar 1993
Senatsverwaltung für Justiz
Jutta Limbach
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