Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag Vom 18. Juli 1995
Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg
über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes
(Neugliederungs-Vertrag)
und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern
Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
Vom 18. Juli 1995
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag vom 18. Juli 1995 | 30.07.1995 |
Eingangsformel | 30.07.1995 |
§ 1 | 30.07.1995 |
§ 2 | 30.07.1995 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 27. April 1995 unterzeichneten
Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag)
und dem am 27. April 1995 unterzeichneten
Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
wird zugestimmt. Die Staatsverträge werden als Anlagen 1 und 2 zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 60 in Kraft tritt, und der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 23 in Kraft tritt, sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Christine Bergmann
Bürgermeisterin
Feedback