LuftFStVtrG BE 2006
    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zu dem Luftfahrtstaatsvertrag Vom 6. Juli 2006

    Gesetz zu dem Luftfahrtstaatsvertrag Vom 6. Juli 2006
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Luftfahrtstaatsvertrag vom 6. Juli 200615.07.2006
    Eingangsformel15.07.2006
    § 115.07.2006
    § 2 - ( Änderungsanweisungen)01.08.2006
    § 315.07.2006
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    (1) Dem am 3. Mai 2006 in Potsdam und am 4. Mai 2006 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag) wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    § 2

    ( Änderungsanweisungen)
    ( Änderungsanweisungen zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz)

    § 3

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Abweichend hiervon tritt § 2 am 1. August 2006 in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Berlin, den 6. Juli 2006
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Walter Momper
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Klaus Wowereit
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