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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 24. Februar 2011

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg
und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Vom 24. Februar 2011
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen vom 24. Februar 201106.03.2011
Eingangsformel06.03.2011
§ 106.03.2011
§ 206.03.2011
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 8. November 2010 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*)
Fußnoten
*)
In Kraft getreten am 1. April 2011 gemäß Bekanntmachung vom 4. April 2011 (GVBl. S. 155)

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 24. Februar 2011
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter Momper
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
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