Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 20. März 2019
Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 20. März 2019
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) vom 20. März 2019 | 01.02.2020 |
Eingangsformel | 01.02.2020 |
§ 1 - Übergangsregelung | 01.02.2020 |
§ 2 - Ausnahmen | 01.02.2020 |
§ 3 - Inkrafttreten | 01.02.2020 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Übergangsregelung
Während des Übergangszeitraums gemäß Artikel 126 und Artikel 132 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gilt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.
§ 2 Ausnahmen
Auf die Bestimmungen des Landesrechts, welche die in Artikel 127 Absatz 1, 4, 5 und 7 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft genannten Ausnahmen umsetzen oder durchführen, findet § 1 keine Anwendung.
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Die für Europa zuständige Senatsverwaltung gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt.
*
Berlin, den 20. März 2019
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Michael Müller
Fußnoten
*)
[Red. Anm.: Entsprechend der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Berliner Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) vom 12.02.2020 (GVBl. S. 68) wird gemäß § 3 Satz 2 des Berliner Brexit-Übergangsgesetzes bekannt gegeben: Dass das von dem Abgeordnetenhaus - 18. Wahlperiode - in der 38. Sitzung am 7. März 2019 beschlossene Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist.]
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