Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vom 8. Dezember 2022
Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vom 8. Dezember 2022
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel vom 8. Dezember 2022 | 18.12.2022 |
Eingangsformel | 18.12.2022 |
Artikel 1 - Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 | 18.12.2022 |
§ 1 - Zustimmung | 18.12.2022 |
§ 2 - Bekanntmachungen | 18.12.2022 |
Artikel 2 - Inkrafttreten | 18.12.2022 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
§ 1 Zustimmung
(1) Dem am 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt.
(2) Der Wortlaut des Staatsvertrages wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2 Bekanntmachungen
(1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
(2) Das Gegenstandsloswerden des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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