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    DE - Landesrecht Berlin

    Verordnung zur Konzentration der Zuständigkeit für die Feststellung der Vergütungshöhe für berufliche Betreuer Vom 20. Dezember 2022

    Verordnung zur Konzentration der Zuständigkeit für die Feststellung der Vergütungshöhe für berufliche Betreuer Vom 20. Dezember 2022
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung zur Konzentration der Zuständigkeit für die Feststellung der Vergütungshöhe für berufliche Betreuer vom 20. Dezember 202201.01.2023
    Eingangsformel01.01.2023
    § 101.01.2023
    § 201.01.2023
    Auf Grund des § 8 Absatz 4 Satz 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. S. 882) verordnet der Senat:

    § 1

    Die Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 8 Absatz 3 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes wird im Bezirk des Kammergerichts der Präsidentin oder dem Präsidenten des Amtsgerichts Lichtenberg zugewiesen.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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