Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks 9. Mai 1992
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags
über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg
im Bereich des Rundfunks
9. Mai 1992
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks 9. Mai 1992 | 17.05.1992 |
Eingangsformel | 17.05.1992 |
Gemäß
§ 4 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
vom 24. April 1992 (GVBl. S. 150) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks am 7. Mai 1992 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Überleitung der Versuche mit privatem Rundfunk in Berlin und zur Änderung des Kabelpilotprojektgesetzes vom 14. April 1992 (GVBl. S. 133) ist damit gemäß seinem Art. II mit dem 7. Mai 1992 außer Kraft getreten.
Der Regierende Bürgermeister
Eberhard Diepgen
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