Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Beitritts des Landes Berlins zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 14. September 2012 Vom 6. Februar 2013
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Beitritts des Landes Berlins zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg,
Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern
über die Einrichtung einer Gemeinsamen
elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 14. September 2012
Vom 6. Februar 2013
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Beitritts des Landes Berlins zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 14. September 2012 vom 6. Februar 2013 | 14.02.2013 |
Eingangsformel | 14.02.2013 |
Nach
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Beitritt des Landes Berlin zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
vom 29. November 2012 (GVBl. S. 403) wird bekannt gegeben, dass für das Land Berlin die Regelungen des
Staatsvertrages
nach seinem
Artikel 9 Absatz 2
am 21. Dezember 2012 in Kraft getreten sind.
Berlin, den 6. Februar 2013
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
In Vertretung
Straßmeir
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