GKDZ - TKÜG
DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (GKDZ - TKÜG) Vom 6. Dezember 2017

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung
eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums
der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen
auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
(GKDZ - TKÜG) Vom 6. Dezember 2017
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (GKDZ - TKÜG) vom 6. Dezember 201717.12.2017
Eingangsformel17.12.2017
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag17.12.2017
§ 2 - Inkrafttreten17.12.2017
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

(1) Dem am 19. Juli 2017 von den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und am 8. September 2017 von Thüringen unterzeichneten
Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag nach seinem § 20
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*
Berlin, den 6. Dezember 2017
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Michael Müller
Fußnoten
*)
[Red. Anm.: Entsprechend der Bekanntmachung vom 30.01.2020 (GVBl. S. 34) ist der
Staatsvertrag gemäß seinem
§ 20 Abs. 1 am 28. Dezember 2017 in Kraft getreten.]
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