Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Vom 22. Oktober 2019
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags
über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der
Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Vom 22. Oktober 2019
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 22. Oktober 2019 | 23.11.2019 |
Eingangsformel | 23.11.2019 |
Nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des
Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
vom 22. August 2019 (GVBl. S. 530) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 22. Oktober 2019
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Andreas Geisel
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