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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 2. Juli 1992

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg
für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Vom 2. Juli 1992
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 2. Juli 199212.07.1992
Eingangsformel12.07.1992
§ 112.07.1992
§ 212.07.1992
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 6. November 1991 unterzeichneten
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
wird zugestimmt. Das Abkommen
wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen
*
.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Christine Bergmann Bürgermeisterin
Fußnoten
*)
Entsprechend der Bekanntmachung vom 17. Mai 1993 (GVBl. S. 220) tritt der Staatsvertrag am 01.03.1993 in Kraft.
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