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    DE - Landesrecht Berlin

    Verordnung zur Einschränkung des Schutzes von Landschaftsteilen des Düppeler Forsts - einschließlich des Schlossparks Glienicke und des Volksparks Kleinglienicke - im Ortsteil Wannsee des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vom 16. März 2011

    Verordnung zur Einschränkung des Schutzes von
    Landschaftsteilen des Düppeler Forsts
    - einschließlich des Schlossparks Glienicke
    und des Volksparks Kleinglienicke -
    im Ortsteil Wannsee des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin
    Vom 16. März 2011
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung zur Einschränkung des Schutzes von Landschaftsteilen des Düppeler Forsts - einschließlich des Schlossparks Glienicke und des Volksparks Kleinglienicke - im Ortsteil Wannsee des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin vom 16. März 201101.04.2011
    Eingangsformel01.04.2011
    Artikel 101.04.2011
    Artikel 201.04.2011
    Karte01.04.2011
    Auf Grund des § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes
    vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) und des
    § 18 des Berliner Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2008 (GVBl. S. 378) wird verordnet:

    Artikel 1

    Die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen des Düppeler Forsts - einschließlich des Schloßparks Glienicke und des Volksparks Kleinglienicke - im Ortsteil Wannsee des Bezirks Zehlendorf von Berlin
    vom 26. Juni 1961 (GVBl. S. 873), die durch Artikel LIX der Verordnung vom 4. Dezember 1974 (GVBl. S. 2785) geändert worden ist, tritt für den in der beigefügten
    Karte im Maßstab 1 : 4 000 als weiße Fläche in grüner Umgebung dargestellten Bereich außer Kraft. Die Karte ist Bestandteil dieser Rechtsverordnung.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    Berlin, den 16. März 2011
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
    Ingeborg Junge-Reyer

    Karte

    zu Artikel 1 der Verordnung zur Einschränkung des Schutzes von Landschaftsteilen des Düppeler Forsts - einschließlich des Schlossparks Glienicke und des Volksparks Kleinglienicke - im Ortsteil Wannsee des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin
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