Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) Vom 28. Mai 2014
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung
des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt-Änderungsabkommen)
Vom 28. Mai 2014
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) vom 28. Mai 2014 | 22.06.2014 |
Eingangsformel | 22.06.2014 |
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen) vom 19. November 2012 (GVBl. S. 366) wird bekannt gegeben, dass das 2. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft treten wird.
Berlin, den 28. Mai 2014
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Michael Müller
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