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DE - Landesrecht Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) Vom 28. Mai 2014

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung
des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt-Änderungsabkommen)
Vom 28. Mai 2014
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) vom 28. Mai 201422.06.2014
Eingangsformel22.06.2014
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen) vom 19. November 2012 (GVBl. S. 366) wird bekannt gegeben, dass das 2. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft treten wird.
Berlin, den 28. Mai 2014
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Michael Müller
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