Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) Vom 12. März 2018
Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(3. DIBt-Änderungsabkommen)
Vom 12. März 2018
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) vom 12. März 2018 | 28.03.2018 |
Eingangsformel | 28.03.2018 |
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 154) wird bekannt gegeben, dass das 3. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. April 2018 in Kraft treten wird.
Berlin, den 12. März 2018
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Katrin Lompscher
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