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    DE - Landesrecht Berlin

    Verordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin Vom 30. August 2018

    Verordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen
    und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin
    Vom 30. August 2018
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin vom 30. August 201807.11.2018
    Eingangsformel07.11.2018
    § 1 - Teilaufhebung der Verordnung07.11.2018
    § 2 - Zuständigkeit07.11.2018
    § 3 - Verletzung von Vorschriften07.11.2018
    § 4 - Inkrafttreten07.11.2018
    Anlage [1] - Ortsteil Malchow07.11.2018
    Anlage [2] - Ortsteil Malchow07.11.2018
    Anlage [3] - Ortsteil Wartenberg07.11.2018
    Anlage [4] - Ortsteil Falkenberg07.11.2018
    Auf Grund des § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
    § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
    in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:

    § 1 Teilaufhebung der Verordnung

    Die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin (ehemals Bezirk Hohenschönhausen von Berlin)
    vom 7. Oktober 1993 (GVBl. S. 535) wird für das in der anliegenden Karte durch durchgebrochene Linie eingegrenzte Gebiet aufgehoben. Damit gilt die Verordnung für die in den anliegenden Karten durch durchgebrochene Linien eingegrenzten Gebiete. Die Innenkanten dieser Linien bilden die Gebietsgrenzen. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.

    § 2 Zuständigkeit

    Die Durchführung der Verordnung obliegt dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin.

    § 3 Verletzung von Vorschriften

    (1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
    1.
    eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in
    § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Baugesetzbuchs
    bezeichnet sind,
    2.
    nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs
    beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    3.
    eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im
    Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs
    enthalten sind,
    innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß
    § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs und gemäß
    § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
    unbeachtlich.
    (2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

    § 4 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    Berlin, den 30. August 2018
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Michael Grunst B. Monteiro
    Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit

    Anlage [1]

    zum Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung vom 7. Oktober 1993 über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin gemäß
    § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch
    vom 30. August 2018
    Ortsteil Malchow
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    Anlage [2]

    zum Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung vom 7. Oktober 1993 über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin gemäß
    § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch
    vom 30. August 2018
    Ortsteil Malchow
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    Anlage [3]

    zum Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung vom 7. Oktober 1993 über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin gemäß
    § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch
    vom 30. August 2018
    Ortsteil Wartenberg
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    Anlage [4]

    zum Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung vom 7. Oktober 1993 über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin gemäß
    § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch
    vom 30. August 2018
    Ortsteil Falkenberg
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