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DE - Landesrecht Berlin

Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte Vom 20. November 1995

Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg
über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin
für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
Vom 20. November 1995
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Artikel 1 neu gefasst durch Anlage zu dem Gesetz vom 16. März 2006 (GVBl. S. 270)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte vom 20. November 199501.01.1996
Eingangsformel01.01.1996
Artikel 101.06.2006
Artikel 201.01.1996
Artikel 301.01.1996
Artikel 401.01.1996
Artikel 501.01.1996
Das Land Berlin und das Land Brandenburg sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Dem Landgericht Berlin werden für das Gebiet des Landes Brandenburg die Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Kennzeichen-, Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen zugewiesen.

Artikel 2

Für die bei dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages bereits anhängigen Streitsachen verbleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.

Artikel 3

Das Land Berlin verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen das Land Brandenburg. Es erhält die Einnahmen des Landgerichts Berlin aus den ihm zugewiesenen Streitsachen.

Artikel 4

(1) Der Staatsvertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Jahr zum Schluß eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 1997, schriftlich gekündigt werden.
(2) Bilden die vertragschließenden Länder ein gemeinsames Land, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf das neue Land über.

Artikel 5

Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
Potsdam, den 20. November 1995
Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg
Der Regierende Bürgermeister vertreten durch die Senatorin für Justiz Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Dr. Hans Otto Bräutigam
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