LGBl. 1213/18-0
LGBl. 1213/18-0
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf (LGBl. 1213/18-0)
Langtitel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf
StF: LGBl. 1213/18-0
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12 :
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Juni 2006 Zl. IVW3-M-3111401/001-2006, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12 , der Gemeinde Meiseldorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen: “In einem blauen, von einem silbernen Wellenbalken schräglinks geteilten Schild oben ein goldener, nach oben geöffneter Halbmond, unten eine goldene Wolfsangel und im Schildfuß drei silberne Steine.” Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12 , die vom Gemeinderat der Gemeinde Meiseldorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.