Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (946.231.127.6)
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (946.231.127.6)
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea
1. Abschnitt: Begriffe
Art. 1
2. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
Art. 2 Ein- und Durchreiseverbot
Art. 2 a ⁶ Verbot der Erteilung von Arbeitsbewilligungen
Art. 2 b ⁷ Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen
Art. 3 ⁸ Verbot betreffend bestimmte Studiengänge
Art. 4 Verbot betreffend Bildungsdienstleistungen
Art. 5 Verbote betreffend Rüstungsgüter und Güter mit Bezug zu Massenvernichtungswaffen
Art. 5 a ¹³ Verbote betreffend Industriemaschinen, Metalle und Beförderungsmittel
Art. 6 Verbote betreffend Flugkraftstoffe
Art. 7 Verbote betreffend Rohstoffe
Art. 7 a ²⁷ Verbote betreffend Statuen und Textilien ²⁸
Art. 7 b ³² Verbote betreffend Fisch, Meeresfrüchte, Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs und Agrarprodukte
Art. 7 c ³³ Verbote betreffend Maschinen, elektrische Ausrüstung und Wasserfahrzeuge
Art. 8 Verbote betreffend Luxusgüter
Art. 8 a ³⁴ Verbote betreffend Joint Ventures und Genossenschaften
Art. 9 ³⁵ Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
Art. 9 a ³⁶ Ausnahmen betreffend gesperrte Gelder und wirtschaftliche Ressourcen
Art. 9 b ³⁷ Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die in Verbindung zum Nuklear- oder ballistischen Raketenprogramm stehen
Art. 10 ³⁸ Verbote betreffend Finanzdienstleistungen
Art. 10 a ³⁹ Verbote betreffend diplomatische und konsularische Vertretungen in der Schweiz und in der Demokratischen Volksrepublik Korea
Art. 11 Niederlassungen von Banken der Demokratischen Volksrepublik Korea in der Schweiz
Art. 12 ⁴⁰ Niederlassungen von Schweizer Banken in der Demokratischen Volksrepublik Korea
Art. 13 ⁴¹ Verbot betreffend die finanzielle Unterstützung des Handels
Art. 14 Verbot betreffend die Erfüllung bestimmter Forderungen
Art. 15 ⁴² Verbote betreffend den Schiffsverkehr ⁴³
Art. 15 a ⁵³ Verbote betreffend den Flugverkehr
3. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 16 Kontrolle und Vollzug
Art. 17 Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr
Art. 18 ⁶¹ Meldepflichten
Art. 19 Strafbestimmungen
4. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen und Publikation
Art. 20
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 21 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 22 Übergangsbestimmungen
Art. 22 a ⁶⁹ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 18. Oktober 2017
Art. 23 Inkrafttreten
Anhang 1
Natürliche Personen, gegen die sich das Ein- und Durchreiseverbot und die Finanzsanktionen richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
Anhang 2 ⁷²
Rüstungsgüter und Güter mit Bezug zu Massenvernichtungswaffen
Anhang 2a ⁷⁵
Industriemaschinen, Metalle und Beförderungsmittel
|
Zolltarifnummer |
Warenbezeichnung |
|---|---|
|
1. 72 |
Eisen und Stahl |
|
2. 73 |
Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl |
|
3. 74 |
Kupfer und Waren daraus |
|
4. 75 |
Nickel und Waren daraus |
|
5. 76 |
Aluminium und Waren daraus |
|
6. 78 |
Blei und Waren daraus |
|
7. 79 |
Zink und Waren daraus |
|
8. 80 |
Zinn und Waren daraus |
|
9. 81 |
Andere unedle Metalle; Cermets; Waren aus diesen Stoffen |
|
10. 82 |
Werkzeuge, Messerschmiedewaren und Essbestecke aus unedlen Metallen; Teile von diesen Waren aus unedlen Metallen |
|
11. 83 |
Verschiedene Waren aus unedlen Metallen |
|
12. 84 |
Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile dieser Maschinen oder Apparate |
|
13. 85 |
Elektrische Maschinen und Apparate, andere elektrotechnische Waren sowie Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und Fernsehtonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte sowie Teile und Zubehör für diese Geräte |
|
14. 86 |
Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial sowie Teile davon; mechanische (einschliesslich elektromechanische) Signalvorrichtungen für Verkehrswege |
|
15. 87 |
Automobile, Traktoren, Motorräder, Fahrräder und andere Landfahrzeuge; Teile und Zubehör dazu |
|
16. 88 |
Luft- oder Raumfahrzeuge |
|
17. 89 |
Wasserfahrzeuge |
Anhang 3 ⁷⁶
Flugkraftstoffe
|
Zolltarifnummer |
Warenbezeichnung |
|
1. 2710.1211 |
Flugkraftstoff inkl. Flugbenzin |
|
2. 2710.1911 |
Flugpetrol, zur Verwendung als Treibstoff:
|
|
3. 2825.1000 |
Hydrazin als Raketentreibstoff |
Anhang 4 ⁷⁷
Rohstoffe
|
Zolltarifnummer |
Warenbezeichnung |
|---|---|
|
1. 2701 |
Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe aus Steinkohle |
|
2. 72 73 2601 |
Eisen und Stahl Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl Eisenerze und ihre Konzentrate, einschliesslich Schwefelkiesabbrände |
|
3. 2616.9000 7108 |
Edelmetallerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Silbererze und ihre Konzentrate Gold (einschliesslich platiniertes Gold), in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver: zu nicht monetären Zwecken und zu monetären Zwecken |
|
4. 2614.0000 |
Titanerze und ihre Konzentrate |
|
5. 2615 |
Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder Zirkonerze und ihre Konzentrate |
|
6. 2612 2617 2805 2844 |
Uran- oder Thoriumerze und ihre Konzentrate Andere Erze und ihre Konzentrate Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder legiert; Quecksilber Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschliesslich der spaltbaren oder brütbaren chemischen Elemente und Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die solche Erzeugnisse enthalten |
|
7. 74 2603.0000 |
Kupfer und Waren daraus Kupfererze und ihre Konzentrate |
|
8. 75 2604.0000 |
Nickel und Waren daraus Nickelerze und ihre Konzentrate |
|
9. 7106 7107.0000 |
Silber (einschliesslich vergoldetes oder platiniertes Silber) in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder in Form von Halbzeug |
|
10. 79 2608.0000 |
Zink und Waren daraus Zinkerze und ihre Konzentrate |
|
11. 7114 |
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
|
12. 78 2607.0000 |
Blei und Waren daraus Bleierze und ihre Konzentrate |
|
13. 27 |
Kondensate und Erdgaskondensate |
|
14. 27 |
Erdölfertigprodukte |
|
15. 2709 |
Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, roh |
|
16. 25 |
Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement |
|
17. 44 |
Holz, Holzkohle und Holzwaren |
Anhang 5 ⁷⁸
Luxusgüter
Anhang 6 ⁷⁹
Schiffe, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
Anmerkung
Anhang 7 ⁸²
Fisch und Meeresfrüchte, Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs und Agrarprodukte
|
Zolltarifnummer |
Warenbezeichnung |
|---|---|
|
1. 03 |
Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere |
|
2. 1604 |
Fischzubereitungen und Fischkonserven; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern zubereitet |
|
3. 1605 |
Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht |
|
4. 07 |
Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, zu Ernährungszwecken |
|
5. 08 |
Geniessbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen |
|
6. 12 |
Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter |
Anhang 8 ⁸³
Maschinen, elektrische Ausrüstung und Wasserfahrzeuge
|
Zolltarifnummer |
Warenbezeichnung |
|---|---|
|
1. 84 |
Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile dieser Maschinen oder Apparate |
|
2. 85 |
Elektrische Maschinen und Apparate und andere elektrotechnische Waren sowie Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und Fernsehtonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte sowie Teile und Zubehör für diese Geräte |
|
3. 89 |
Wasserfahrzeuge |