Verzeichnis und Nachtragsverzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel
    DE - Landesrecht Bayern

    Verzeichnis und Nachtragsverzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel

    Die flächendeckende Verbreitung des Internetzugangs an bayerischen Schulen und bei den zuständigen Einrichtungen der Sachaufwandsträger hat dazu geführt, dass eine Veröffentlichung des Gesamtverzeichnisses und des Nachtragsverzeichnisses als Printversion nicht mehr nötig ist. Das ständig aktualisierte und nach Schularten strukturierte Gesamtverzeichnis ist vom Internet-Angebot des Staatsministeriums unter
    abrufbar und steht zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.
    Die Bekanntmachungen über das Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel vom 3. März 2000 (KWMBl I S. 86), vom 15. April 2003 (KWMBl I S. 204, Beilage zum KWMBl I Nr. 8/2003) und das Nachtragsverzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel vom 20. August 2003 (KWMBl I S. 391, Beilage zum KWMBl I Nr. 16/2003) werden hiermit aufgehoben.
    Erhard
    Ministerialdirektor
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