Preise des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst für herausragende Lehre an den bayerischen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften)
DE - Landesrecht Bayern

Preise des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst für herausragende Lehre an den bayerischen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften)

Der bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst verleiht nach Maßgabe des bayerischen Staatshaushalts im zweijährigen Turnus bis zu fünf Preise für herausragende Lehre an den bayerischen Fachhochschulen.
Die Preise können vergeben werden
an hauptamtliche oder hauptberufliche Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen an einer bayerischen Fachhochschule für ihre herausragende Lehrtätigkeit (Einzelpreis);
für Projekte hauptamtlicher oder hauptberuflicher Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen an bayerischen Fachhochschulen, die maßgeblich zur Verbesserung der Lehre an den jeweiligen Fachhochschulen beigetragen haben (Projektpreis).
Die Preise werden auf Vorschlag des Zentrums für Hochschuldidaktik der bayerischen Fachhochschulen (Didaktikzentrum – DiZ) vergeben.
Die Auswahl der Preisträger und Preisträgerinnen durch das DiZ erfolgt auf Grundlage von Vorschlägen der Präsidenten und Präsidentinnen der bayerischen Fachhochschulen. Bei der Auswahl soll auf eine ausgeglichene fachliche und regionale Verteilung geachtet werden.
Die Vorschläge werden vom Fachschaftenrat auf Grundlage von Vorschlägen der Fachschaftsvertretungen, der Studiendekane und Studiendekaninnen beschlossen; Projekte können unter Beifügung einer Würdigung durch Studierende auch von den jeweiligen Projektbeteiligten vorgeschlagen werden. Die Anzahl der Vorschläge für Einzelpreise ist jeweils auf einen Vorschlag je angefangene 100 hauptamtliche oder hauptberufliche Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen beschränkt. Die vom Fachschaftenrat beschlossenen Vorschläge bedürfen der Zustimmung des Präsidenten oder der Präsidentin.
Die Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Die Projektpreise können auf Vorschlag des DiZ abweichend dotiert werden. Dabei darf in einem Verleihungstermin der Verfügungsrahmen von insgesamt 25.000 Euro nicht überschritten werden.
Die Preisgelder werden der jeweiligen Fachhochschule mit der Maßgabe zugewiesen, dass sie für dienstliche Belange der ausgezeichneten Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen nach deren Prioritätensetzung verwendet werden. Bei Projektpreisen entscheidet der Präsident oder die Präsidentin der jeweiligen Fachhochschule über die Aufteilung zwischen den am Projekt beteiligten Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen.
Über die Verleihung des jeweiligen Preises wird eine Urkunde ausgestellt.
Die Preise werden erstmals auf dem Forum der Lehre 2008 verliehen.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 29. Juli 1999 (KWMBl I S. 259), geändert durch Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 2. April 2002 (KWMBl I S. 158) außer Kraft.
Dr. Thomas Goppel
Staatsminister
Markierungen
Leseansicht