Initiative Bildungsregionen in Bayern
DE - Landesrecht Bayern

Initiative Bildungsregionen in Bayern

Bildungsregionen werden im Dialog der Verantwortlichen vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten geschaffen. Im Zentrum stehen neben der Organisation der Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des bayerischen Schulsystems die Gestaltung von ganzheitlichen Bildungsprozessen im Zusammenwirken der Schulen mit den relevanten Kooperationspartnern, insbesondere den Kommunen, der Jugendhilfe, der Arbeitsverwaltung, den Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen in der Region. Ziel ist es, die Zukunft der jungen Menschen in der Region mit einem passgenauen Bildungsangebot zu sichern, das ihnen die Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht.
Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen werden folgende Grundsätze festgelegt:

1.  Bildungsregion

In einer Bildungsregion arbeiten die Schulen, die Kommunen, die Jugendhilfe, die Arbeitsverwaltung, die Wirtschaft und weitere außerschulische Organisationen zusammen, um die Bildungsqualität in ihrer Region zu verbessern. Eine Bildungsregion hat grundsätzlich folgende fünf Säulen:
Säule 1:
Übergänge organisieren und begleiten:
Übergang Kindergarten – Grundschule
Übergang Grundschule – weiterführende Schule
Übergang zwischen den Schularten
Übergang Schule – Berufsausbildung – Beruf
Übergang Schule – Hochschule
Säule 2:
Schulische und außerschulische Bildungsangebote und Bildungsträger vernetzen – Schulen in die Region öffnen:
Kooperation der Schulen
Kooperation Schule – Wirtschaft und Arbeitsverwaltung
Kooperation Schule – Wissenschaft
Kooperation Schule – Jugendhilfe (z.B. Hortbetreuung, Jugendarbeit, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Erziehungsberatung)
Kooperation Schule – Erwachsenenbildung
Bildungsnetz für die Region (Internetplattform)
Profilbildung der Schulen
Säule 3:
Kein Talent darf verloren gehen –
Jungen Menschen in besonderen Lebenslagen helfen:
Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Integration)
Junge Menschen mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf (Inklusion, vgl. auch Art. 30a Abs. 6 BayEUG)
Junge Menschen in besonderen Krisen auffangen (Schule und Jugendhilfe)
Sozial benachteiligte junge Menschen für die Zukunft stärken (Schule, Jugendhilfe insbesondere Jugendsozialarbeit an Schulen, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit und Arbeitsverwaltung)
Säule 4:
Bürgergesellschaft stärken und entwickeln –
Beitrag von Jugendhilfe einschließlich Jugendarbeit, Ganztagsangeboten und generationenübergreifendem Dialog:
Junge Menschen für die Bürgergesellschaft gewinnen (insbesondere ehrenamtliche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Freiwilliges Soziales Jahr)
Kooperation von schulischen und außerschulischen Partnern zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere bei Ganztagsangeboten
Gestaltung des Lebensraums Schule gemeinsam mit außerschulischen Kooperationspartnern
Sicherung der ehrenamtlichen Jugendarbeit in Jugendverbänden, Vereinen und Kirchen auch im ländlichen Raum
Stärkung der generationenübergreifenden Dialog- und Unterstützungsangebote und -strukturen (insbesondere Besuchsprojekte, Paten, Coaches, Akquisiteure)
Säule 5:
Herausforderungen des demographischen Wandels annehmen:
Bildung als Standortfaktor begreifen
Sicherung des bestehenden Bildungsangebots (z.B. durch Kooperation)
Nachhaltiges Schulgebäudemanagement
Sicherung der Wohnortnähe von Schule und Ausbildungsstätten auch aus wirtschafts- und strukturpolitischen Gründen
Standort- und regionalbezogene Schulentwicklung

2.  Verfahren – „Bildungsregion in Bayern “

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Landkreise oder kreisfreie Städte, die sich für die Initiative Bildungsregionen in Bayern interessieren, melden sich bei der Stabsstelle des Staatsministeriums (Stabsstelle@stmuk.bayern.de).
Das Verfahren läuft ab wie folgt:

2.1  Erstes Dialogforum

Der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt führt unter Einbindung des örtlichen Jugendhilfeausschusses in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Konferenz der Schulaufsicht ein erstes Dialogforum durch. Die Einladung erfolgt durch die Landrätin bzw. den Landrat oder die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Schulaufsicht und des Kreisverbands des Bayerischen Gemeindetags. Einzuladen sind neben der Regierungspräsidentin bzw. dem Regierungspräsidenten insbesondere die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Schulleiterinnen und Schulleiter, Eltern- und Schülervertretungen, örtliche Personalvertretungen für die Schulen, die Schulaufsicht, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, der Kreisjugendring, die gemeindlichen Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sowie Vertretungen der Kirchen, der Erwachsenenbildung und weiterer Bildungsträger, des Arbeitskreises Schule-Wirtschaft, der Jugendhilfe sowie Vertretungen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitsverwaltung.
In diesem Dialogforum werden die Säulen einer Bildungsregion und der jeweilige Ist-Stand in der Region vorgestellt. Zudem werden mögliche Handlungsfelder für die weitere Entwicklung hin zu einer Bildungsregion aufgezeigt. Insbesondere sind die Planungen im Bereich der Schule und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Anschließend soll in diesem Dialogforum eine Meinungsbildung erfolgen, ob sich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt auf den Weg macht, eine Bildungsregion zu werden.
Bei zustimmendem Votum wären Vorschläge für die Einrichtung von Arbeitskreisen z.B. zu den fünf Säulen einer Bildungsregion (und ggf. von Unterarbeitskreisen) sowie zu den Mitgliedern und Vorsitzenden dieser Arbeitskreise zu unterbreiten.
Empfohlen wird, dass der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einen zentralen Ansprechpartner benennt. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann auch eine Patin oder einen Paten für das Vorhaben vorstellen.

2.2  Arbeitskreise

Ziel dieser Arbeitskreise ist es, auf der Grundlage des Ist-Stands und im Rahmen der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die für eine Bildungsregion charakteristisch sind und einen Mehrwert für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt darstellen. Hierbei werden die Arbeitskreise in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf im schulischen Bereich von einer Koordinatorin oder einem Koordinator der Konferenz der Schulaufsicht, im Jugendhilfebereich von Seiten des Jugendamtes fachlich begleitet und unterstützt.
Längstens nach Ablauf eines Jahres stellt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt die Arbeitsergebnisse im örtlichen Jugendhilfeausschuss vor und informiert die Konferenz der Schulaufsicht, den Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss und den Landesausschuss für Berufsbildung.

2.3  Zweites Dialogforum und Bewerbung

Das in den Arbeitskreisen erarbeitete Konzept und die erfolgten Umsetzungsschritte werden in einem zweiten Dialogforum der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Zu den Einladungsmodalitäten wird auf Nr. 2.1 Bezug genommen.
In diesem Dialogforum ist zu klären, ob der Landkreis oder die kreisfreie Stadt auf dieser Grundlage die Bewerbung bei der Konferenz der Schulaufsicht abgibt.

2.4  Bewertung und Qualitätssiegel

Die Konferenz der Schulaufsicht prüft die Bewerbung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bayerischen Landesjugendamts (ZBFS) sowie des Bayerischen Jugendrings und stellt fest, ob die Kriterien einer Bildungsregion erfüllt sind, und unterbreitet dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Vorschlag, ob das Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern “ verliehen werden kann.
Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Verleihung und zeichnet bei positivem Ergebnis den Landkreis oder die kreisfreie Stadt mit dem Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern “ aus.
Die Konferenz der Schulaufsicht führt nach Verleihung des Qualitätssiegels in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf eine Qualitätsprüfung durch und empfiehlt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesjugendamt (ZBFS) bzw. dem Bayerischen Jugendring erforderlichenfalls qualitätssichernde Maßnahmen.

3.  Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 2012 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
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