[Verwaltungsvorschrift zum:] Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
1. Einleitung
2. Anforderungen im Einzelnen
2.1 Allgemeine Voraussetzungen:
erfolgreich abgeschlossene Gerichtsvollzieherprüfung
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
gesundheitliche Eignung
Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die Fähigkeit, diesen nach außen zu vermitteln
angemessene Berufs- und Lebenserfahrung
hohe Leistungsbereitschaft
Mobilität
Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
besonderes Pflichtbewusstsein und hohe Belastbarkeit
Fortbildungsstreben
2.2 Fachkompetenz:
umfangreiches Fachwissen
Anwendung der modernen IuK-Technik, insbesondere spezieller Gerichtsvollzieher EDV-Programme, Internet und E-Mail-Programme etc.
Fähigkeit, schnelle und zielgerichtete Entscheidungen zu treffen
Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge
2.3 Organisatorische Kompetenz:
ausgeprägtes Organisationsvermögen
Fähigkeit, selbständig
komplexe Abläufe zu koordinieren
zielorientiert zu handeln
Prioritäten zu setzen
materielle und personelle Ressourcen zu generieren und zweckmäßig einzusetzen
Kostenbewusstsein
2.4 Soziale Kompetenz:
hohe Kommunikationsfähigkeit
Empathie
Kritik- und Konfliktfähigkeit
Besonnenheit
interkulturelles Verständnis
Verantwortungsbewusstsein
2.5 Persönliche Kompetenz:
Selbstdisziplin und Selbstorganisation
Fähigkeit, Gefahrensituationen abschätzen zu können
Fähigkeit, auch in Problemsituationen selbstbewusst und zielorientiert zu handeln
Überzeugungskraft
Durchsetzungsvermögen
Entscheidungsfreude
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Führungskompetenz, insbesondere gegenüber den Bürohilfen
Innovationsfähigkeit und Flexibilität
Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz
3. Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.
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