[Verwaltungsvorschrift zum] Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rec...
DE - Landesrecht Bayern

[Verwaltungsvorschrift zum] Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz

1.  Einleitung

¹Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlichen Lehrkräfte kommt wesentliche Bedeutung zu. ²Als Dozentinnen / Dozenten oder hauptamtliche Lehrkräfte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz sollen deshalb nur Personen eingesetzt werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. ³Die vielfältigen und sich laufend ändernden Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften können nur mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften bewältigt werden. ⁴Um eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, bedarf es hoch motivierter, engagierter und bestens qualifizierter Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlicher Lehrkräfte. ⁵Die nachfolgenden Anforderungen werden, ohne erschöpfend zu sein, als Grundlage für entsprechende Personalentscheidungen herangezogen.

2.  Anforderungen im Einzelnen

2.1  Allgemeine Voraussetzungen:

hohe Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die innere Motivation zur Vermittlung dieser Haltung
Freude am Lehren
Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen in der Justiz
Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben
Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung
Fortbildungsstreben
Erfahrungen in der Lehrtätigkeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten

2.2  Fachkompetenz:

umfangreiche Fachkenntnisse in allen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
soweit inhaltlich Gegenstand der Ausbildung Kenntnisse
in den justizspezifischen EDV-Anwendungen
in der organisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe
didaktische und methodische Kenntnisse und die Bereitschaft, sich diese anzueignen und sich ständig hierin fortzubilden

2.3  Soziale und persönliche Kompetenz:

Kommunikationsfähigkeit
gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Fähigkeit zum Wissenstransfer sowie pädagogische Befähigung
Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
Kritikfähigkeit
Empathie
Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
Selbstdisziplin, Fähigkeit zum Selbstmanagement
Innovationsfähigkeit und Flexibilität

3.  Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.
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