Verzeichnis der Wasserkörper in Bayern
¹Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) wird das anliegende Verzeichnis der Wasserkörper bekannt gegeben.
²Es umfasst gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayWG alle Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper in Bayern und ordnet sie Planungseinheiten zu.
¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2016 in Kraft und gilt unbefristet.
²Die Bekanntmachung zur Einführung des Verzeichnisses der Wasserkörper in Bayern vom 23. Januar 2012 (AllMBl. S. 147) tritt mit Ablauf des 29. Februar 2016 außer Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor