Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs

Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Kollegs sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:

1. 

Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1 )“ „Vorkurs (Vk )“ einzufügen.

2. 

Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

3. 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
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