Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München Vom 2. September 1966 (Art. 1–4)
Artikel 1 Der Heilige Stuhl stimmt der Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising zu.
Artikel 2 Die Bayerische Staatsregierung verpflichtet sich, die katholisch-theologische Fakultät der Universität München mit Personal und mit Sachmitteln so auszustatten, daß der jetzige und der künftige Bedarf der theologischen Ausbildung, auch soweit sie bisher an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising erfolgte, ausreichend befriedigt werden kann.
Artikel 3 Einzelheiten der Überleitung des Studienbetriebs bleiben einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Erzdiözese München und Freising vorbehalten.
Artikel 4 ¹Dieser Vertrag, dessen italienischer und deutscher Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald in der Apostolischen Nuntiatur in Bad Godesberg ausgetauscht werden. ²Er tritt mit dem Tage des Austausches in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.
Geschehen in doppelter Urschrift.
München, 2. September 1966
Dr. Ludwig Huber
Staatsminister für Unterricht und Kultus
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