Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung...
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung Vom 22. Juli 1999 (GVBl. S. 349) BayRS 800-21-24-I (§§ 1–4)

Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1993 (GVBl S. 754, BayRS 800-21-1-A) und § 25 Abs. 2 Nr. 4 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl I S. 1112), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25. März 1998 (BGBl I S. 596), in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl I S. 1029), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:

§ 1 Gemeinsame Ausbildung

Die Ausbildung in den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung wird zusammengefasst.

§ 2 Ausbildungsgegenstand, Ausbildungsrahmenplan

(1) Gegenstand der Berufsausbildung in dieser Fachrichtung sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:
fallbezogene Rechtsanwendung,
Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts (Leistungs- und Eingriffsverwaltung),
Kommunalrecht.
(2) Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach Absatz 1 sollen nach der in den

§ 3 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-Kraft-Treten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung dieser Verordnung.

§ 4 In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Juli 1999 tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung vom 5. Oktober 1984 (GVBl S. 439, BayRS 800-21-24-I), geändert durch Verordnung vom 25. Januar 1993 (GVBl S. 61, ber. S. 163), außer Kraft.
München, den 22. Juli 1999
Dr. Günther Beckstein, Staatsminister
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