Vertragsangelegenheiten im Straßen- und Brückenbau; Überwachung der Gewährleistungsfristen
DE - Landesrecht Bayern

Vertragsangelegenheiten im Straßen- und Brückenbau; Überwachung der Gewährleistungsfristen

An
die Regierungen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen
nachrichtlich an
die Autobahndirektionen
Nach § 17 der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (2. AVVFStr - BAnz Nr. 38 vom 23.02.1956) ist bei Baumaßnahmen an den Bundesfernstraßen die Gewährleistungsverpflichtung der Auftragnehmer mit Hilfe von Fristenblättern und eines Terminkalenders zentral zu überwachen.
Auch bei Baumaßnahmen an Staatsstraßen und an den Kreisstraßen in der Betreuung der Straßenbauämter ist nunmehr entsprechend zu verfahren.
EAPl 63-631
63-633
MABl 1982 S. 521
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