Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digitaler Notrufabfrageeinrichtungen (NRAbE-dig) im ...
    DE - Landesrecht Bayern

    Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digitaler Notrufabfrageeinrichtungen (NRAbE-dig) im EURO-ISDN, Stand: Mai 1997

    An
    die Regierungen
    die Kreisverwaltungsbehörden
    die Polizeipräsidien
    Oberbayern, München, Niederbayern/Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben
    das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
    die Staatlichen Feuerwehrschulen Regensburg, Würzburg, Geretsried
    nachrichtlich an
    die Rettungszweckverbände
    Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Planung der Ausstattung beziehungsweise von Beschaffungen, für den Betrieb und die Funktionalität der Leistungsmerkmale digitaler Notrufabfrage- und Vermittlungseinrichtungen für Notrufanschlüsse im EURO-ISDN die
    eingeführt.
    Diese Rahmen-Richtlinie ersetzt die bisherige FTZ-Richtlinie „FTZ 128 R 2, - Technische Gestaltung der Notrufabfrageeinrichtungen (Notrufsystem 73) und der Rettungsdienstabfrageeinrichtungen Stand: März 1984“.
    Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat zum Jahresbeginn 1998 bundesweit das öffentliche Telekommunikationsnetz von analoger auf digitale Anschluss- und Übertragungstechnik umgestellt. Als weitere Maßnahme wird die DTAG alle bisherigen analogen Notrufvermittlungs- und Übertragungseinrichtungen des Notrufsystems 73 „Notruf 110/112“ durch digitale Hard- und Softwarekomponenten ersetzen. Damit wird gewährleistet, dass ab sofort für die Notdienstträger Polizei und Feuerwehr die Möglichkeit eröffnet ist, digitale Notrufabfrage- und Vermittlungseinrichtungen für Notrufanschlüsse 110/112 im EURO-ISDN in Betrieb zu nehmen.
    I. A.
    Dr. Waltner
    Ministerialdirektor
    EAPl 122
    GAPl 0266
                    AllMBl 1998 S. 260
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren