Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) Relaisfunkstellengeräte Richtlinienteil E: Funkzubringergeräte mit reduzierten Leistungsmerkmalen - Stand: ...
    DE - Landesrecht Bayern

    Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) Relaisfunkstellengeräte Richtlinienteil E: Funkzubringergeräte mit reduzierten Leistungsmerkmalen - Stand: Oktober 1994

    An
    die Regierungen
    die Kreisverwaltungsbehörden
    die Gemeinden
    die Präsidien der bayerischen Polizei
    das Bayerische Landeskriminalamt
    das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
    die Bayerische Beamtenfachhochschule
    - Fachbereich Polizei -
    das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
    die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
    die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
    die Katastrophenschutzschule Bayern
    nachrichtlich an
    die Rettungszweckverbände
    Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, IMBek vom 10.10.1984, MABl S. 558) die Ergänzung zur
    eingeführt.
    Der Teil E ergänzt die gültige Technische Richtlinie Relaisfunkstellengeräte – Stand: März 1992.
    Funkzubringergeräte mit reduzierten Leistungsmerkmalen können zur Einrichtung von Funkzubringerstrecken für Standard-Relaisfunkstellengeräte nach Teil A dieser Richtlinie oder als Ersatz für Drahtzubringer vorgesehen werden. Sie werden dann eingesetzt, wenn im Funknetz generell auf erhöhte Gesamtanforderungen verzichtet werden kann. Ein Einsatz in Gleichwellenfunkanlagen ist nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit zur Fernüberwachung und -steuerung wird nicht gefordert.
    Funkzubringergeräte mit reduzierten Leistungsmerkmalen müssen unter den in den Teilen B beziehungsweise C dieser Richtlinie festgelegten Betriebsbedingungen auf den für Festfunkverbindungen vorgesehenen Frequenzen im 70-cm-Bereich betrieben werden können.
    I. A.
    Dr. Waltner
    Ministerialdirektor
    EAPl 122
    GAPl 0265
    AllMBl 1995 S. 28
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