Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen Ausgabe 2017,
DE - Landesrecht Bayern

Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen Ausgabe 2017,

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1.  Allgemeines

¹Die „Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2007, wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) überarbeitet und als „Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2017, neu aufgelegt. ²Die Funktionsprüfung und Kalibrierung der in den TP Eben – Berührende Messungen behandelten Geräte darf nur durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannte Prüfstelle erfolgen. ³Die Liste der anerkannten Prüfstellen wird durch die BASt geführt, sie wird auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) veröffentlicht.

2.  Anwendung

¹Die TP Eben – Berührende Messungen gelten für die Überprüfung der Ebenheit bei Abnahme und Betrieb von Fahrbahnoberflächen sowie bei der Abnahme von gebundenen Trag- und Binderschichten. ²Sie sind ab 1. Mai 2019 bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. ³Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.

3.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. ²Mit Ablauf des 30. April 2019 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 7. August 2007 zu den „Technischen Regelwerken im Straßenbau, Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Ausgabe 2007; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“ (AllMBl. S. 439), außer Kraft.

4.  Bezugsmöglichkeit

Die „Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2017, können unter der FGSV-Nr. 404/1 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
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