Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung“
    DE - Landesrecht Bayern

    Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung“

    An
    die Regierungen
    die Kreisverwaltungsbehörden
    die Gemeinden
    die Präsidien der Bayerischen Polizei
    das Bayerische Landeskriminalamt
    das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
    die Bayerische Beamtenfachhochschule
    - Fachbereich Polizei -
    das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
    die Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg, Würzburg
    nachrichtlich an
    die Rettungszweckverbände
    Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.10.1984, MABl S. 558) die überarbeitete
    eingeführt.
    Diese Richtlinie ersetzt die mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) eingeführte Technische Richtlinie „Geräte für die Funkalarmierung“ Stand: Mai 1995.
    Die Technische Richtlinie beinhaltet die Teile
    A: Alarmgeber
    B: Alarmumsetzer
    C: Meldeempfänger und ortsfeste Empfangsfunkanlagen für Fernsteuer- und Fernwirkzwecke
    D: Folgeruf-Anzeiger, Folgeruf-Empfänger
    Die Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) wird aufgehoben.
    I. A.
    Dr. Waltner
    Ministerialdirektor
    EAPl 122
    GAPl 0265
    AllMBl 1996 S. 467
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