Schülerbriefe im internationalen Briefverkehr
DE - Landesrecht Bayern

Schülerbriefe im internationalen Briefverkehr

1. Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 22. November 2001 Versendungsbedingungen für Schülerbriefe im internationalen Briefverkehr mitgeteilt:
„Schülerbriefe können weltweit zum Entgelt für Weltbriefe Land unabhängig von der gewählten Beförderungsleistung versandt werden. Die Aufschriftseite der Briefe ist mit der eingedruckten Absenderangabe der Schule oder mit einem Abdruck des Dienststempels der Schule zu versehen. Unterhalb der Absenderangabe wird empfohlen, den Hinweis „Schülerbrief - Envois échangés entre élèves d'école par l'intermédiaire du directeur d'école “, anzubringen.
Die Versendungsbedingungen für Schülerbriefe sind in der Informationsbroschüre „Briefpost International. Schritt für Schritt. “ im Einzelnen aufgeführt."
2. Die Bekanntmachung über Schülersendungen im internationalen Briefpostdienst vom 22. Juli 1986 (KMBl I S. 289) wird aufgehoben.
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