Schulversuch „Führung kooperativ – erweiterte Schulleitung an Förderschulen“
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch „Führung kooperativ – erweiterte Schulleitung an Förderschulen“

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Führung kooperativ – erweiterte Schulleitung an Förderschulen“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.  Inhalte und Ziele

¹Die von den Förderschulen zu gestaltende Vielfalt der Aufgaben legt nahe, für deren Bewältigung eine erweiterte Schulleitung zu etablieren. ²Eine erweiterte Führung ist nicht nur unter dem Aspekt der Führungs- und Personalverantwortung zu sehen; insbesondere soll auch die fachliche Kooperation bei der Entwicklungsarbeit berücksichtigt werden.
³Im Einzelnen geht es im Schulversuch um die
– Entwicklung von förderschulspezifischen Modellen einer erweiterten Schulleitung, die die unterschiedlichen an Förderschulen tätigen Personengruppen umfasst;
– Entwicklung und Erprobung von Modellen einer vertieften fachlichen Kooperation in Form von multiprofessionellen Teams;
– Entwicklung und Erprobung neu geschnittener Aufgabenverteilungen, die die verschiedenen Formen des kooperativen und inklusiven Unterrichts stärken;
– systematische Integration der Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Personalentwicklung und der fachlichen Kooperation, dem Wissensmanagement sowie der Organisationsentwicklung.
⁴Die genannten Ziele sollen u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
– Klärung des Verständnisses von Führung an Förderschulen,
– Etablierung von Strukturen und Maßnahmen zur Unterstützung von Schulleiterinnen und Schulleitern bei der Führung eines Schulleitungsteams,
– Erarbeitung von Konzepten für die Verteilung übertragbarer Aufgaben auf die Mitglieder der Schulleitung,
– Erarbeitung von Konzepten zur Führung und Zusammensetzung multiprofessioneller Teams,
– Erprobung von Organisationsformen zur Förderung einer zielgerichteten und effektiven Kooperation innerhalb des Kollegiums (z. B. digitale Tools zu Teamarbeit, Zeit- und Raumplanung),
– Ausbau zur inklusiven Region: Vernetzung von Schulen zur Förderung der Inklusion; Förderschule als Kompetenzzentrum im ambulanten Beratungshandeln in der Region,
– Erarbeitung eines Fortbildungskonzeptes für Schulleitungen und Lehrkräfte zu den Leitthemen Führung, Kooperation, Digitalisierung.

2.  Durchführung

¹Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. ²Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Herrn Professor Dr. Peter Fischer (Universität Regensburg).

3.  Laufzeit

¹Der Schulversuch beginnt zum Schulhalbjahr 2019/2020 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023. ²Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2020/2021 bis 2022/2023.

4.  Modellschulen

¹Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
1
Sonderpädagogisches Förderzentrum Freising
St.-Ulrich-Straße 9
85354 Freising/Pulling
1512
Obb.
2
Sonderpädagogisches Förderzentrum München Nord-West
Rothwiesenstraße 18
80995 München
1992
Obb.
3
Sonderpädagogisches Förderzentrum Pestalozzischule Neuötting
Sebastiansplatz 4
84524 Neuötting
1501
Obb.
4
Christophorus-Schule Straubing – Sonderpädagogisches Förderzentrum
Max-Planck-Straße 5
94315 Straubing
3019
Ndb.
5
Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Stadt
Schulstraße 3
84036 Landshut
3259
Ndb.
6
Berufsschule St. Franziskus Abensberg
Regensburger Straße 60
93326 Abensberg
3074
Ndb.
7
Privates Förderzentrum „geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe Neumarkt
Voggenthaler Straße 7
92318 Neumarkt/Opf.
4029
Opf.
8
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung St. Michaels-Werk
Ludwig-Schmidt-Straße 9
92655 Grafenwöhr
4034
Opf.
9
Privates Förderzentrum Fassoldshof
Ringstraße 11
95336 Mainleus
5003
Ofr.
10
Sonderpädagogisches Förderzentrum St. Laurentius
Am Kohlschlag 8
91564 Neuendettelsau
6232
Mfr.
11
Leo-Weismantel-Schule Karlstadt/Gemünden
Landskronenstraße 7
97753 Karlstadt
7007
Ufr.
12
Graf-zu-Bentheim Schule
Ohmstraße 7
97076 Würzburg
7039
Ufr.
13
Fritz-Felsenstein-Schule,
priv. Förderzentrum kmE
Karwendelstraße 6-8
86343 Königsbrunn
8004
Schw.
14
Vinzenz-Pallotti-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Friedberg
Singerstraße 75
86316 Friedberg
8012
Schw.
²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
³Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2020/2021 je fünf Anrechnungsstunden für die Entwicklungsarbeit sowie als zusätzliche Leitungszeit.

5.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Februar 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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