Schulversuch „InnoLab-N“
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch „InnoLab-N“

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „InnoLab-N“ („Innovationslabor-Nachhaltigkeit“) im Modellprojekt „Wirkstatt Nachhaltigkeit“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.  Inhalte und Ziele

¹Die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere zu mehr Umwelt- und Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. ²Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) nimmt in diesem Prozess eine wichtige Rolle ein. ³Schulen als nachhaltige Organisationen unterstützen dabei den Aufbau von Transformationskompetenzen bei Schülerinnen und Schülern, um diese zu befähigen, einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. ⁴Wissen und Handeln soll in Einklang gebracht und die jungen Menschen so bestmöglich für die Zukunft vorbereitet werden.
⁵Im Einzelnen geht es im Schulversuch um
– die Entwicklung und Ausrichtung der Schule hin zu einer nachhaltigen Schule unter Einbeziehung der gesamten Schulgemeinschaft („whole school approach“),
– die verstärkte Ausrichtung aller schulischen Prozesse auf das schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel „Bildung für nachhaltige Entwicklung“,
– den Aufbau von Transformationskompetenzen, so dass Kinder und Jugendliche für ihr eigenes und das gesamtgesellschaftliche Wohlergehen Verantwortung übernehmen, sich als Zukunftsgestalter begreifen sowie Technologien und digitale Medien für Innovationen nutzen, um neue Werte zu schaffen und Widersprüche, Spannungen und Dilemmata bei gesellschaftlichen Fragen ausgleichen zu können,
– die aktive und selbstbestimmte Einbindung der Schülerinnen und Schüler in alle Phasen der Entwicklung des InnoLab-N an der jeweiligen Schule, um anhand der Entwicklung von Lösungsansätzen zu Problemen aus der eigenen Lebenswelt Selbstwirksamkeit zu erfahren,
– die Bedeutung des lebenslangen Lernens in einer sich ständig wandelnden Welt.
⁶Die genannten Ziele sollen u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
– Entwicklung und Erprobung von fächerübergreifenden Lernsettings für den Erwerb von Kernkompetenzen zum Umgang mit den Dimensionen der Nachhaltigkeit,
– Flexibilisierung des Stundenplans zur Etablierung größerer Zeitkontingente für problem- und projektorientiertes Arbeiten an Nachhaltigkeitsthemen,
– Identifikation und Erprobung von neuen Raum-/Zeitumgebungen für das kooperative und produktorientierte Arbeiten,
– Entwicklung und Erprobung von Formaten intensiver Kollaboration der Lehrkräfte einer Klasse sowie in einem zweiten Schritt auf Schulebene,
– Erarbeitung eines schulintern verbindlichen Kompetenzrahmens mit Umsetzungsplanung zur Anbahnung von Transformationskompetenzen,
– Erweiterung von Formaten der Lernbegleitung und Leistungsfeststellung,
– Schaffung von Formaten für eine breite Schülerpartizipation (z. B. über die SMV), u. a. auch bei der Gestaltung von Lern- und Arbeitsprozessen,
– Einbeziehung von außerunterrichtlichen Aktivitäten (z. B. Fahrten, Exkursionen, Praktika) und Wettbewerben,
– Erweiterung der Kooperation mit außerschulischen Lernorten und externen Partnern,
– Kooperation der Modellschulen im Teilprojekt Netzwerk-N mit teilnehmenden Schulen am Teilprojekt Campus-N,
– Stärkung der Rolle der Fachberater Umwelt/BNE an den Schulämtern zur Unterstützung und Vernetzung der Schulen auf Schulamtsbezirksebene (u. a. Fortbildungen, Vernetzung mit außerschulischen Partnern und Lernorten),
– Entwicklung von Formaten zur Lehrkräftefortbildung.

2.  Durchführung und Rahmen

¹Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. ²Die wissenschaftliche Evaluation erfolgt durch Frau Prof. Dr. Doris Holzberger (TU München). ³Die wissenschaftliche Beratung erfolgt durch Frau Prof. Dr. Anne-Kathrin Lindau (KU Eichstätt-Ingolstadt).

3.  Laufzeit

¹Der Schulversuch beginnt mit einer Vorbereitungsphase im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022. ²Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025.

4.  Modellschulen

¹Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
1
Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing
Hans-Adlhochstraße 23
94315 Straubing
0299
Ndb.
2
Anton-Rauch-Realschule, Staatliche Realschule Wertingen
Fèrestraße 3
86637 Wertingen
0671
Schw.
3
Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen
Niederscheyerer Straße 2
85276 Pfaffenhofen
0604
Obb.
4
Max-Josef-Stift München
Mühlbaurstraße 15
81677 München
0191
Obb.
5
Mittelschule Neutraubling
Keplerstraße 82
93073 Neutraubling
4769
Opf.
6
Mittelschule Weil
Schulstraße 11
86947 Weil
2665
Obb.
7
Mittelschule Weißenburg am Seeweiher
An der Hagenau 1
91781 Weißenburg
6986
Mfr.
8
Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Tricastiner Platz 1
97437 Haßfurt
0111
Ufr.
9
Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt i.d.Opf.
Mühlstraße 44
92318 Neumarkt i.d.Opf.
0575
Opf.
10
Staatliche Wirtschaftsschule Neuburg am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Max-von-Pettenkofer Neuburg a.d.Donau
Pestalozzistraße 2
86633 Neuburg a.d.Donau
1710
Obb.
11
Städtische & Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg
Nunnenbeckstraße 40
90489 Nürnberg
6354
Mfr.
12
Wirtschaftsschule im Röthelheimpark
Artilleriestraße 25
91052 Erlangen
6121
Mfr.
²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen sowie die Schulämter neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
³Die teilnehmenden Modellschulen und Schulämter erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 Anrechnungsstunden für die Entwicklungsarbeit wie folgend:
– An Wirtschafts- und Realschulen sowie Gymnasien:
Schuljahr 2022/2023: 10 Anrechnungsstunden
Schuljahr 2023/2024: 12 Anrechnungsstunden
Schuljahr 2024/2025: 14 Anrechnungsstunden
– An Mittelschulen:
Schuljahr 2022/2023: 8 Anrechnungsstunden
Schuljahr 2023/2024: 10 Anrechnungsstunden
Schuljahr 2024/2025: 12 Anrechnungsstunden
Aus diesem Stundenkontingent erhalten die jeweiligen Fachberater Umwelt/BNE im Schulamtsbezirk der teilnehmenden Mittelschulen zwei Anrechnungsstunden je Schuljahr.

5.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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