Schulversuch „Kl@school – datengestützte Lernbegleitung“
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch „Kl@school – datengestützte Lernbegleitung“

Auf Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird der Schulversuch „KI@school – datengestützte Lernbegleitung“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingerichtet:

1.  Inhalte und Ziele

¹Künstliche Intelligenz (KI) gilt international als entscheidende Zukunftstechnologie. ²Im Bildungsbereich ist mit dem Einsatz von KI insbesondere die Erwartung verbunden, durch den Einsatz von Learning Analytics der wachsenden Heterogenität in Lerngruppen viel besser begegnen zu können. ³Im geplanten Schulversuch werden unter Beachtung des Datenschutzes pädagogische Gesamtkonzepte entwickelt, wie die beim digital gestützten Lernen generierten Daten von Schülerinnen und Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses durch den Einsatz von KI für die individuelle Förderung genutzt werden können und so der Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern gesteigert werden kann.
⁴Im Schulversuch sind folgende Entwicklungsaufgaben zu bearbeiten:
– Identifikation und Klärung von Rechtsfragen bei der Verarbeitung, Auswertung und ggf. anonymisierten Weitergabe von Lerndaten
– Entwicklung von Kommunikationsstrategien für eine datengestützte Lernbegleitung
– Professionalisierung von Lehrkräften im Umgang mit Lerndaten und beim Einsatz von KI‑gestützten Systemen
– Erarbeitung von Konzepten zur Steigerung der Diagnosekompetenz von Lehrkräften im Umgang mit durch KI erhobenen Informationen/Daten
– Identifikation von Einsatzszenarien zum Einsatz von algorithmischen Systemen in ausgewählten Fächern für den weiteren Ausbau der individuellen Förderung und Lernbegleitung
– Erarbeitung und Erprobung von Konzepten zur Umsetzung der ausgewählten Einsatzszenarien
– Erprobung von Modulen zum Umgang mit KI-gestützter Lernbegleitung für die Lehrerfortbildung bzw. für die zweite Phase der Lehrerausbildung
– Untersuchung und Evaluation der lernförderlichen Effekte von KI-gestützten Anwendungen, die im Rahmen des Schulversuchs zum Einsatz kommen.

2.  Durchführung und Rahmen

¹Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. ²Ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Beirat unterstützt die Modellschulen bei der Umsetzung der Entwicklungsaufgaben.

3.  Laufzeit

¹Der Schulversuch beginnt mit einer Vorbereitungsphase im Schuljahr 2022/2023. ²Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.

4.  Modellschulen

¹Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:
GS
3961
Ndb
GS Loiching
GS
6546
Mfr
GS Heilsbronn
GS
8717
Schw
GS Jettingen-Scheppach
MS
2723
Obb
Franz-Liszt-Mittelschule Waldkraiburg
MS
4649
Opf
MS Bad Kötzting
MS
5692
Ofr
MS Bad Rodach
RS
3262
Ndb
Staatliche Realschule Plattling
RS
0507
Opf
Staatliche Realschule Kemnath
RS
0596
Ufr
Staatliche Realschule Ochsenfurt
GY
0972
Obb
Oskar-Maria-Graf-Gymnasium Neufahrn b. Freising
GY
0223
Opf
Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt
GY
0394
Ufr
Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg
BS
8073
Schw
Staatliche Berufsschule Nördlingen
BS
6078
Mfr
Staatliche Berufsschule Herzogenaurach
BS
0882
Opf
Staatliche Fach- und Berufsoberschule Neumarkt
²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
³Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben.

5.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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