Schulversuch Prüfungskultur innovativ
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch Prüfungskultur innovativ

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.  Inhalte und Ziele

¹An Mittel- und Realschule sowie Gymnasium wird ein breites Spektrum digitaler Leistungserhebungen (ohne Abschlussprüfungen) erprobt. ²Die neuen Formate erfassen insbesondere diejenigen Kompetenzen, die für Studium und Beruf sowie die Bewältigung des Alltags in einer digitalisierten Welt notwendig sind.
³Die Erweiterung des Spektrums der Leistungsnachweise um digitale bzw. digital gestützte Formate führt zu einem konsequenten Einsatz digitaler Medien im Unterricht. ⁴Gleichermaßen ist es folgerichtig, dass Leistungserhebungen abbilden, wie – im Kontext von digital gestütztem Lernen – Medienkompetenz sowie informatisches Wissen vermittelt werden.
⁵Eine digital gestützte Prüfungskultur wirkt sich nicht nur nachhaltig auf Lehr- und Lernprozesse aus, sondern erweitert auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht die Bandbreite der Leistungsnachweise.
⁶Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
– Identifikation und Erprobung geeigneter Formate für digital gestützte und auch kooperative Leistungserhebungen unter Beachtung der pädagogisch-didaktischen Anforderungen der jeweiligen Fächer;
– Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen;
– Klärung der technischen Anforderungen;
– Entwicklung von datenschutzkonformen Verfahren zur digitalen Durchführung und Archivierung von Leistungserhebungen;
– Erarbeitung von Verfahren zur validen Beurteilung von Leistungen bei kooperativen und mediengestützten Aufgaben;
– Klärung von Möglichkeiten für schriftliche Leistungserhebungen im Distanzunterricht;
– Erstes Ausloten von Möglichkeiten digital gestützter Abschlussprüfungen unter Beachtung ihrer besonderen Bedeutung und der damit verbundenen Anforderungen.

2.  Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023.

3.  Modellschulen

¹Folgende Schulen nehmen als Modell- und Netzwerkschulen am Schulversuch teil:
1.
Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim
2993
Obb.
2.
Mittelschule Burgkirchen a. d. Alz
2339
Obb.
3.
Mittelschule Neunburg v. W.
4843
Opf.
4.
Mittelschule Ebern
7730
Ufr.
5.
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
6690
Mfr.
6.
Staatliche Realschule Poing
0527
Obb.
7.
Staatliche Realschule Gauting
0476
Obb.
8.
Staatliche Realschule Schöllnach
0693
Ndb.
9.
Staatliche Realschule Arnstorf
0652
Ndb.
10.
Staatliche Realschule am Europakanal, Erlangen II
0686
Mfr.
11.
Wilhelm-Leibl-Realschule Staatliche Realschule Bad Aibling
0421
Obb.
12.
Johann-Turmair-Realschule Staatliche Realschule Abensberg
0402
Ndb.
13.
Staatliche Realschule Pegnitz
0602
Ofr.
14.
Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule Staatliche Realschule Haßfurt
0487
Ufr.
15.
Staatliche Realschule Bobingen
0431
Schw.
16.
Gymnasium Ottobrunn
0250
Obb.
17.
Gymnasium Pfarrkirchen
0257
Ndb.
18.
Gymnasium Casimirianum Coburg
0054
Ofr.
19.
Gymnasium Veitshöchheim
0969
Ufr.
20.
Gymnasium Königsbrunn
0137
Schw.
21.
Gymnasium Holzkirchen
0244
Obb.
22.
Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing
0299
Ndb.
23.
Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
0303
Opf.
24.
Rhön-Gymnasium Bad Neustadt a. d. Saale
0027
Ufr.
25.
Ohm-Gymnasium Erlangen
0073
Mfr.
²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modell- und Netzwerkschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
³Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 fünf Anrechnungsstunden und die Netzwerkschulen drei Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.

4.  Durchführung und Rahmen

Die Arbeit der Schulen wird von einem Projektbeirat mit Vertretern des ISB und der Schulabteilungen begleitet.

5.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.
Adolf Präbst
Ministerialdirigent
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