Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.  Ausgangslage

¹Der Bayerische Landtag fordert mit dem Beschluss „Demokratie mitdenken und mitgestalten III: Schule als demokratischen Lebensraum stärken“ vom 7. November 2019 (Drs. 18/4659) das Bayerische Staatsministerium auf, Schulen sowohl konzeptionell als auch organisatorisch bei der Einrichtung von Schulparlamenten und Schülerparlamenten zu unterstützen. ²Schulparlamente und Schülerparlamente können bereits im bestehenden rechtlichen Rahmen eingeführt werden. ³Das Schulparlament spricht dabei Empfehlungen an das Schulforum (an Berufsschulen: Berufsschulbeirat), das Schülerparlament an die Einrichtungen der Schülermitverantwortung (SMV) Klassensprecherversammlung und Schülerausschuss aus.

2.  Ziele und Inhalte

¹Der Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken hat sich zum Ziel gesetzt, Konzepte zur Einführung eines Schulparlaments bzw. eines Schülerparlaments zu entwickeln und zu erproben, das Aufgaben des Schulforums (an Berufsschulen: Berufsschulbeirat) bzw. der Schülermitverantwortung (SMV) in Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger übernimmt. ²Zudem soll geprüft und erprobt werden, zu welchen Themenbereichen ein Schulparlament bzw. ein Schülerparlament unter Umständen für die Schule verbindliche Beschlüsse fassen kann. ³Um Erfahrungsmöglichkeiten für Mitwirkung und Mitbestimmung auch unterhalb eines Parlaments auf Schulebene zu schaffen, können auch zusätzlich Konzepte für Gremien wie Klassenrat und Jahrgangsstufenparlament entwickelt und erprobt werden. ⁴Angestrebt wird die Stärkung der Demokratieerziehung und die nachhaltige Förderung des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im Demokratielernen insbesondere durch eine breite und systematische Partizipation der Schülerinnen und Schüler.
⁵Erprobt werden mit dem Ziel der Erfahrung von Selbstwirksamkeit auf Seiten der Schülerinnen und Schüler u. a. Wahlverfahren, Aufgaben und Befugnisse, Abläufe von Sitzungen und Versammlungen, Möglichkeiten der Selbstorganisation sowie Inhalte der Mitbestimmung.
⁶Im Schulversuch entwickelte Konzepte werden erprobt und ausgewertet, um zu entscheiden, ob und in welcher Form Schulparlamente und Schülerparlamente im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verankert bzw. welche rechtlichen Bestimmungen modifiziert bzw. ergänzt werden sollen.
⁷Informationen, Materialien sowie (Zwischen-)Ergebnisse werden sukzessive veröffentlicht, um eine frühe Multiplikation von Anregungen und Praxisbeispielen für die Einführung eines Schulparlaments bzw. eines Schülerparlaments zu erreichen.

3.  Laufzeit

¹Der Schulversuch beginnt mit einer Vorbereitungsphase im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022. ²Die Durchführungsphase erfolgt ab dem Schuljahr 2022/2023 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024.

4.  Modellschulen

¹Folgende Modellschulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
1
Mittelschule Karlsfeld
an der Krenmoosstraße
2393
Regierung von Oberbayern
2
Mittelschule München
Guardinistraße 60
2438
Regierung von Oberbayern
3
Johannes-Kern-Mittelschule
Schwabach
6690
Regierung von Mittelfranken
4
Mittelschule a. d. Woffenbacher Straße
Neumarkt i. d. OPf.
4697
Regierung der Oberpfalz
5
Mittelschule Dittelbrunn
Am Sonnenteller
7885
Regierung von Unterfranken
6
Johannes-Gutenberg-Gymnasium
Waldkirchen
0318
MB-Dienststelle für die Gymnasien in Niederbayern
7
Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg
0236
MB-Dienststelle für die Gymnasien in Mittelfranken
8
Röntgen-Gymnasium Würzburg
0335
MB-Dienststelle für die Gymnasien in Unterfranken
9
Rupprecht-Gymnasium München
0189
MB-Dienststelle für die Gymnasien in München
10
Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
0986
MB-Dienststelle für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
11
Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth
0040
MB-Dienststelle für die Gymnasien in Oberfranken
12
Staatliches Gymnasium Lappersdorf
0047
MB-Dienststelle für die Gymnasien in der Oberpfalz
13
Dr. Johanna-Decker-Realschule der Schulstiftung der Diözese Regensburg
0408
MB-Dienststelle für die Realschulen in der Oberpfalz
14
Johann-Andreas-Schmeller-Realschule
Staatliche Realschule Ismaning
0758
MB-Dienststelle für die Realschulen in Oberbayern-Ost
15
Ludwig-Derleth-Realschule
Staatliche Realschule Gerolzhofen
0480
MB-Dienststelle für die Realschulen in Unterfranken
16
Gisela-Realschule
Passau-Niedernburg
0601
MB-Dienststelle für die Realschulen in Niederbayern
17
Hachinger-Tal-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Unterhaching
2037
Regierung von Oberbayern
18
Sonderpädagogisches Förderzentrum München Nord
1994
Regierung von Oberbayern
19
Comenius-Schule
Staatlich anerkanntes Förderzentrum
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
6318
Regierung von Mittelfranken
20
Staatliche Berufsschule III Bamberg Business School
5015
Regierung von Oberfranken
21
Fachakademie für Sozialpädagogik
Ingolstadt der bfz gemeinnützige GmbH
1636
Regierung von Oberbayern
22
Private Wirtschaftsschule
Dr. Kalscheuer Traunstein
der Privatschulen
Dr. Kalscheuer gemeinnützige GmbH
1732
Regierung von Oberbayern
23
Therese-von-Bayern-Schule
Staatliche Berufliche Oberschule für
Wirtschaft München
Fachoberschule und Berufsoberschule
0930
MB-Dienststelle für die berufliche Oberschule Südbayern
24
Staatliche Fachoberschule
Neuburg a. d. Donau
0921
MB-Dienststelle für die berufliche Oberschule Ostbayern
25
Private Fachoberschule
und Wirtschaftsschule der
Privaten Schulen Breitschaft
gemeinnützige GmbH
in Regensburg
0945
MB-Dienststellen für die berufliche Oberschule Ostbayern
²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
³Die teilnehmenden staatlichen Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 je zwei Anrechnungsstunden für die Entwicklungsarbeit.

5.  Durchführung und Rahmen

Der Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken wird vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) begleitet und evaluiert sowie von einem wissenschaftlichen Beirat und einem Projektbeirat beraten.

6.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent
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