Schulversuch StarS hoch V: Starke Schulen – starker Verbund
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch StarS hoch V: Starke Schulen – starker Verbund

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „StarS

1.  Inhalte und Ziele

¹Die Mittelschule ist ein fester und unentbehrlicher Bestandteil der Bildungslandschaft in Bayern und für Kommunen ein bedeutender Standortfaktor. ²Der Schulversuch „StarS
⁵Im Einzelnen geht es im Schulversuch um die
– Sicherung und Weiterentwicklung eines attraktiven, qualitätsvollen und auf die Region/das Einzugsgebiet abgestimmten Bildungsangebots der Mittelschule im jeweiligen Verbund;
– Übernahme von Verantwortung durch und für den Verbund durch die Entwicklung von tragfähigen, effizienten und passgenauen Kooperationsformen;
– Einrichtung schulübergreifender, handlungsfähiger und synergetischer Leitungsteams;
– Unterstützung der Zielsetzung durch die Zusammenarbeit der Schulaufwandsträger der Verbundschulen;
– Entwicklung zu einer Verbundgemeinschaft, die Verantwortung für das Bildungsangebot im Verbundsprengel übernimmt.
⁶Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
⁷Handlungsfeld Einzelschule:
– Schaffung eines Konsenses im Hinblick auf das Zusammenwirken im Verbund;
– Stärkung und Weiterentwicklung des Schulprofils durch Schwerpunktsetzungen;
– Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen, externen Partnern vor Ort.
⁸Handlungsfeld Verbund:
– partnerschaftliche Übernahme von gemeinsamer Verantwortung;
– Bildung eines institutionalisierten, eng zusammenarbeitenden Leitungsteams;
– Nutzung des eigenverantwortlichen Handlungsspielraums des Verbunds.
⁹Handlungsfeld Kooperation mit Sachaufwandsträgern:
– Weiterentwicklung der Bildungsgemeinschaft in der Region durch Profilbildung und Kooperation;
– aktive Zusammenarbeit in der Verbundversammlung.

2.  Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024.

3.  Modellverbünde

¹Folgende Verbünde mit den dazugehörigen Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Altötting-Neuötting
Weiß-Ferdl-Mittelschule, Altötting
2326
Obb.
Max-Fellermeier-Mittelschule, Neuötting
2344
Mittelschule Tüßling
2354
Südost, Giesing,
Harlaching, Ramersdorf
Mittelschule München, Ichostraße 2
2201
Obb.
Mittelschule München, Fromundstraße 5
2172
Mittelschule München, Cincinnatistraße 63
2135
Mittelschule München, Perlacher Straße 114
2231
Rosenheim 1
Mittelschule Rosenheim-Westerndorf
St. Peter
1202
Obb.
Mittelschule Rosenheim, Am Luitpoldpark
2125
Deggendorf-Metten
St.-Martin-Mittelschule Deggendorf
3577
Ndb.
Theodor-Heuss-Mittelschule Deggendorf
3579
Mittelschule Metten
3612
VierStädtedreieck
Mittelschule Pressath
4750
Opf.
Markus-Gottwalt-Mittelschule
Eschenbach i. d. Opf.
4729
Mittelschule Grafenwöhr
4736
Mitttelschule Kirchenthumbach
4739
Regnitztal
Mittelschule Hischaid
5610
Ofr.
Mittelschule Strullendorf
5632
Mittelschule Hallerndorf
5728
Eckersdorf/Hummeltal/Neudrossenfeld
Mittelschule Eckersdorf
5649
Ofr.
Mittelschule Hummeltal
5656
Friedrich-von-Ellrodt-Mittelschule Neudrossenfeld
5832
Schwabach Stadt und Land
Mittelschule Wendelstein
6945
Mfr.
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
6690
Johannes-Kern-Mittelschule Schwabach
6691
Mittelschule Rednitzhembach
6931
Schweinfurt West
Mittelschule Holderhecke Bergrheinfeld
7884
Ufr.
Balthasar-Neumann-Mittelschule Werneck
7918
Bad Brückenau
Mittelschule Bad Brückenau
7646
Ufr.
Sinntalschule Wildflecken – Mittelschule
7685
Oy-Pfronten
Mittelschule Oy-Mittelberg
8956
Schw.
Mittelschule Pfronten
8852
Donau-Günz
Maria-Theresia-Mittelschule Günzburg
8710
Schw.
Freiherr-von-Stain-Mittelschule Ichenhausen
8715
Mittelschule Leipheim
8724
Mittelschule Wasserburg
8735
²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellverbünde mit den dazugehörigen Schulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
³Die teilnehmenden Modellverbünde erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 rechnerisch vier Anrechnungsstunden je Einzelschule im Verbund für die Entwicklungsarbeit sowie als zusätzliche Leitungszeit, die vom Leitungsteam bedarfsgerecht auf die Verbundschulen verteilt werden.

4.  Durchführung und Rahmen

¹Der Schulversuch StarS
³Den rechtlichen Rahmen des Schulversuchs StarS

5.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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