Schulversuch Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen
DE - Landesrecht Bayern

Schulversuch Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.  Ausgangslage

¹Der Bayerische Landtag fordert mit dem Beschluss „Demokratie mitdenken und mitgestalten II: Schülermitverantwortung (SMV) auch an Grundschulen etablieren“ vom 7. November 2019 (Drs. 18/4658) das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf, ein Konzept zum schrittweisen und altersgemäßen Aufbau der Schülermitverantwortung (SMV) an Grundschulen vorzulegen. ²Bisher ist die Schülermitverantwortung (SMV) an weiterführenden und beruflichen Schulen gesetzlich als Schülervertretung verankert (vgl. Art. 62 f. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)). ³Für Grundschulen bestehen auf Basis des LehrplanPLUS bereits Ansätze zur Partizipation und zum Demokratielernen (u. a. Klassenämter, Klassensprecherinnen und Klassensprecher). ⁴An diese wird im Zuge einer Ausweitung und Stärkung der Partizipation im Rahmen des Schulversuchs „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ angeknüpft.

2.  Ziele und Inhalte

¹Der Schulversuch „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ hat sich zum Ziel gesetzt, Konzepte zur Partizipation in grundschulspezifischen SMV-Strukturen und zum Demokratielernen zu entwickeln und zu erproben. ²Angestrebt wird die Stärkung der Demokratieerziehung und die nachhaltige Förderung des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im Demokratielernen insbesondere durch eine stärkere Einbindung und umfassendere Teilhabe der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung von Unterricht und Schulleben.
³Folgende Ämter und Gremien werden im Rahmen des Schulversuchs geprüft und ggf. erprobt: Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Jahrgangsstufensprecherinnen und Jahrgangsstufensprecher, Schülersprecherinnen und Schülersprecher, Klassenrat, Klassensprecherversammlung, Jahrgangsstufenversammlung und Schülerausschuss. ⁴Einbezogen werden auch Modelle des Schulparlaments (vgl. Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7. November 2019, Drs. 18/4659): Schulparlament i. e. S., Schülerparlament und Schulversammlung. ⁵Der Ausbau der Schülermitverantwortung (SMV) auf Schulebene eröffnet die Möglichkeit zur Einrichtung eines Schulforums und zur Einrichtung einer Schülervertretung auf kommunaler Ebene, ggf. in Kooperation mit einem Kinder- bzw. Jugendparlament vor Ort.
⁶Erprobt werden mit dem Ziel der Erfahrung von Selbstwirksamkeit auf Seiten der Schülerinnen und Schüler u. a. Wahlverfahren, Aufgaben und Befugnisse, Abläufe von Sitzungen und Versammlungen, Möglichkeiten der Selbstorganisation sowie Inhalte und Formen der Mitbestimmung.
⁷Im Schulversuch entwickelte Ansätze und Modelle werden erprobt und ausgewertet, um zu entscheiden, welche Elemente der Schülerpartizipation an der Grundschule im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) bzw. in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) eingeführt bzw. welche rechtlichen Bestimmungen modifiziert oder ergänzt werden. ⁸Informationen, Materialien sowie (Zwischen-)Ergebnisse des Schulversuchs werden sukzessive veröffentlicht, um eine frühe Multiplikation von Anregungen und Praxisbeispielen, die eine intensivere und wirksamere Mitwirkung anstreben, zu erreichen.

3.  Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024.

4.  Modellschulen

¹Folgende Modellschulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
1
Johannes-Hess-Grundschule Burghausen
2329
Altötting
Obb
2
Grundschule Mühldorf a. Inn-Mößling
2708
Mühldorf a. Inn
3
Josef-Dering-Grundschule Eichenau
2588
Fürstenfeldbruck
4
Grundschule Karlsfeld an der Krenmoosstraße
2432
Dachau
5
Heinrich-Braun-Grundschule Trostberg
2952
Traunstein
6
Franziska-Hager-Grundschule Prien a. Chiemsee
2998
Rosenheim
7
Grundschule Dorfen am Mühlanger
2199
Erding
8
Grundschule München, Schererplatz 3
2246
München Stadt
9
Grundschule München, Berg-am-Laim-Straße 142
2139
München Stadt
10
Grundschule Stephansposching
3609
Deggendorf
Ndb
11
Grundschule Haidenhof
3527
Passau
12
Von-der-Tann-Grundschule Regensburg
4540
Regensburg
Opf
13
Grundschule Teunz
4866
Schwandorf
14
Kunigunden-Grundschule Bamberg
5507
Bamberg
Ofr
15
Grundschule Hof-Krötenbruck
5579
Hof
16
Grundschule Coburg-Neuses
5557
Coburg
17
Grundschule Ottensoos
6856
Nürnberger Land
Mfr
18
Stephani-Grundschule Gunzenhausen
6961
Weißenburg/
Gunzenhausen
19
Grundschule Nürnberg Friedrich-Hegel-Schule
6594
Nürnberg Stadt
20
Grundschule Bubenreuth
6774
Erlangen/
Erlangen-Höchstadt
21
Grundschule Ipsheim
6893
Neustadt a. d. Aisch/
Bad Windsheim
22
Grundschule Fürth, Hans-Sachs-Straße
6564
Fürth/
Fürth-Land
23
Grundschule Wendelstein
6944
Roth/
Schwabach
24
Georg-Anton-Urlaub-Grundschule Thüngersheim
7967
Würzburg
Ufr
25
Friedrich-Fleischmann-Grundschule Marktheidenfeld
7860
Karlstadt
26
Grundschule Augsburg-Centerville-Süd
8553
Augsburg
Schw
27
Leonhart-Fuchs-Grundschule Wemding
8849
Donau-Ries
28
Bachtal-Grundschule Syrgenstein-Bachhagel
8693
Dillingen
29
Grundschule Neu-Ulm-Stadtmitte
8757
Neu-Ulm
30
Grundschule Weißensberg
8806
Oberallgäu
²Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
³Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 je eine Anrechnungsstunde für die Entwicklungsarbeit.

5.  Durchführung und Rahmen

¹Der Schulversuch „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ wird vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) begleitet und von einem wissenschaftlichen Beirat sowie einem Projektbeirat beraten. ²Die Ergebnisse werden mit wissenschaftlicher Unterstützung evaluiert.

6.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
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