Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001
    DE - Landesrecht Bayern

    Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001

    An
    die Regierungen
    die Autobahndirektionen
    die Straßenbauämter
    das Straßen- und Wasserbauamt
    nachrichtlich an
    die Oberfinanzdirektionen
    die Landkreise
    die Städte
    die Gemeinden
    die Staatlichen Hochbauämter

    I. 

    Die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm)“ wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und unter Mitwirkung von Vertretern der Straßenbauverwaltungen der Länder, der Wissenschaft und Forschung sowie der Bauindustrie überarbeitet und als Ausgabe 2001 neu herausgegeben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2001 vom 30.11.2001 die RAS-Verm, Ausgabe 2001, für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

    II. 

    Die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm)“ gelten für die Ausführung vermessungstechnischer Leistungen im Straßen- und Verkehrswesen bei Entwurf, Neubau, Ausbau, Grunderwerb, Unterhaltung, Betrieb sowie der Dokumentation von Straßenverkehrsanlagen. Darüber hinaus bestehende Regelungen wie die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau" (ZTV Verm – StB 01) bleiben hiervon unberührt.
    Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, sind künftig für die Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und die von den Straßenbauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird die Anwendung empfohlen.

    III. 

    Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, sind als grundlegendes Regelwerk anzusehen und dienen der Koordinierung sämtlicher Straßenvermessungsaktivitäten. Sie regeln unter Beachtung der sich weiter entwickelnden Verfahren der Vermessungstechnik die speziellen vermessungstechnischen Anforderungen im Straßen- und Verkehrswesen.

    IV. 

    Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, ersetzen die "Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm)" Ausgabe 1990. Die dazu ergangene Bekanntmachung vom 07.11.1991, Gz. IID2-43411-006/91 (AllMBl S. 909) wird aufgehoben.

    V. 

    Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, können beim FGSV-Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, bezogen werden.
    Schneider
    Ministerialdirektor
    EAPl 631
    AllMBl 2002 S. 167
    GAPl 4341
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