Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern
DE - Landesrecht Bayern

Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern

1.  Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

¹Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben am 29. November 2019 eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. ²Diese wird im

2.  Geltungsbereich

¹Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. ²Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.

3.  Inkrafttreten

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. ²Die Bekanntmachung vom 18. Juli 2006 (KWMBl. I S. 186) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin

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