Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen
DE - Landesrecht Bayern

Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen

I.  Allgemeines

Die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern mehr denn je einen leistungs- und wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst. Ein entscheidender Faktor für ein erfolgreiches Arbeiten der Verwaltung ist dabei eine nach modernen Methoden ausgerichtete Personalführung. Dem Dialog zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern und der Einbindung der Mitarbeiter in den Informationsfluss und die Entscheidungsprozesse kommt hierbei in besonderem Maße Bedeutung zu. Ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels stellen hierbei Mitarbeitergespräche dar. Dieses Element der Personalführung wird daher neben den bereits bestehenden in der Staatsverwaltung für alle Behörden verbindlich eingeführt. Es bildet als eigenständiges Instrument neben der dienstlichen Beurteilung eine weitere Säule eines modernen Personalmanagements.
Um den einzelnen Geschäftsbereichen und Behörden einen möglichst weiten Gestaltungsspielraum zu eröffnen und um zu gewährleisten, dass die Festlegungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden können, enthält die Bekanntmachung lediglich Rahmenregelungen von grundsätzlicher und übergreifender Bedeutung.
Die nähere Ausgestaltung und Regelung der Mitarbeitergespräche obliegt der Verantwortung der einzelnen Geschäftsbereiche.

II.  Durchführung des Mitarbeitergesprächs

1.  Personenkreis

Mitarbeitergespräche sind grundsätzlich mit allen Beschäftigten des Freistaates Bayern zu führen. Ausgenommen sind beurlaubte Bedienstete.

2.  Zuständigkeit

Gesprächspartner sind grundsätzlich die unmittelbaren Vorgesetzten und ihre Mitarbeiter. Im Falle der Abordnung sollen die Gespräche, abhängig von der voraussichtlichen weiteren beruflichen Verwendung der Mitarbeiter, mit den Vorgesetzten der aufnehmenden oder abgebenden Behörde geführt werden. Nach Absprache zwischen den Gesprächsteilnehmern können die jeweils anderen Vorgesetzten bei gezogen werden.

3.  Turnus

Ein Mitarbeitergespräch ist mindestens alle zwei Jahre zu führen.

4.  Dokumentation

Über die wesentlichen Ergebnisse des Mitarbeitergesprächs ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Gesprächsteilnehmern unterzeichnet werden soll. Hierzu kann das Muster (

5.  Leitfaden

Im Rahmen der Einführung des Mitarbeitergesprächs ist von den jeweiligen verantwortlichen Stellen ein Leitfaden zu den Zielen und dem Inhalt der Mitarbeitergespräche zu erarbeiten.

6.  Schulungen

Die Führung von Mitarbeitergesprächen erfordert ein hohes Maß an Engagement und speziell hierauf abgestimmte Fähigkeiten, die ggf. durch geeignete Maßnahmen der verantwortlichen Stellen vermittelt werden sollen.

7.  Beteiligung

Die einschlägigen Bestimmungen des Personalvertretungsrechts, des Schwerbehindertenrechts sowie des Gleichstellungsgesetzes sind bei der Einführung des Mitarbeitergesprächs bei den Behörden zu beachten.

III.  Inhalt des Mitarbeitergesprächs

Die wesentlichen Inhalte des Mitarbeitergesprächs sollen folgende Bereiche umfassen:
Arbeitsaufgaben
Arbeitsumfeld
Zusammenarbeit und Führung
Veränderungs- und Entwicklungsperspektiven
Unter dem Komplex „Arbeitsaufgaben“ sind alle Fragen zu erörtern, die mit dem konkreten Aufgabenbereich der Mitarbeiter zusammenhängen. Beim „Arbeitsumfeld“ sind Faktoren anzusprechen, die zwar am Rande oder außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereiches liegen, sich ihrer Bedeutung nach aber mittelbar oder unmittelbar auf das Arbeitsergebnis auswirken (z.B. Informationsfluss, Organisation, Ausstattung). Fragen der Beziehungen zwischen Mitarbeitern untereinander sowie Mitarbeitern und Vorgesetzten bilden den Schwerpunkt des Bereichs „Zusammenarbeit und Führung“. Im Zusammenhang mit den „Veränderungs- und Entwicklungsperspektiven“ sind Maßnahmen und Möglichkeiten der weiteren beruflichen Entwicklung ebenso zu diskutieren wie notwendige oder als wünschenswert erachtete Fortbildungen.
Jeder der inhaltlichen Schwerpunkte kann sich aus folgenden methodischen Elementen zusammensetzen:
Rückblick und Analyse
Zielvereinbarungen
Rückblick und Analyse dienen der Bestandsaufnahme sowie der Bewertung und können damit Grundlage für künftige Zielvereinbarungen sein. Vereinbarte Ziele sollen sich nicht nur auf die konkrete Tätigkeit der Mitarbeiter sondern auch auf andere Bereiche (z.B. Arbeitsumfeld, Zusammenarbeit etc.) beziehen.

IV.  Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1998 in Kraft. Es ist sicherzustellen, dass das Mitarbeitergespräch ab spätestens 1. Juli 1999 in allen Verwaltungen durchgeführt wird.

Anlagen 

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